Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermiet- und Servicegeschäfte von Film & Meer Gerrit Haase (nachfolgend Vermieter genannt)

A. Generelle Bestimmungen für alle Vertragspartner

1. Präambel, Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmen (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend: „Kunde“), die mobile Toilettenwagen zur Vermietung zum Gegenstand haben (Vertragsgegenstand). Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden darüberhinausgehende Leistungen vereinbart sind, gelten für diese, die dann gesondert ausgehandelten Vertragsbedingungen.

1.2 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

1.3 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen Lieferbedingungen sowie inhaltliche Modifizierungen bedürfen der Textform i.S.v. § 126b BGB und sind individuell zu vereinbaren. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis selbst.

2. Angebote sowie Vertragsgegenstand
2.1 Angaben in Werbeunterlagen, Abbildungen, Verzeichnissen oder sonstigen Katalogen und Unterlagen inklusive Angaben über technische Leistungen, Betriebseigenschaften und die Verwendbarkeit der Produkte des Vermieters sind nur als ungefähre Angaben zu verstehen. Sie werden nur bei gesonderter Bestätigung durch den Vermieter in Textform Vertragsbestandteil.

2.2 Der Vermieter behält sich ausdrücklich die Vermietung eines anderen als des angebotenen Vertragsgegenstandes vor, falls dieser für den durch den Kunden beabsichtigten Gebrauch in vergleichbarer Weise geeignet und dies dem Kunden zumutbar ist.

3. Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde darf den Vertragsgegenstand nur wie vertraglich vereinbart verwenden. Er holt erforderliche, behördliche Genehmigungen rechtzeitig ein. Dies gilt insbesondere für erforderliche Aufstellungsgenehmigungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und/oder zum Einleiten von Fäkalien in den Kanal.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln sowie ihm bekannt gemachte Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen auszuführen.

3.3 Der Vermieter darf den Mietgegenstand jederzeit besichtigen und technisch untersuchen oder untersuchen lassen.

3.4 Der Kunde sichert den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der Beschädigung des Vertragsgegenstandes trägt der Kunde. Sollte eines der genannten Ereignisse eintreten so unterrichtet der Kunde den Vermieter unverzüglich darüber; das gilt auch dann, wenn er das Ereignis nicht zu vertreten hat.

3.5 Werden die Vertragsgegenstände umgestoßen, fallen wegen unzureichender Sicherung um oder rollen vom Standort weg und müssen daher vom Vermieter neu aufgestellt und gereinigt werden, so trägt der Kunde die Kosten hierfür. Gleiches gilt für mögliche Folgeschäden.

3.6 Der Vertragsgegenstand ist an dem zwischen Kunde und Vermieter vereinbarten Standort aufzustellen. Der Kunde haftet für die Untergrundbeschaffenheit und die Anfahrbarkeit des vereinbarten Standorts. Die Verbringung des Vertragsgegenstandes an einen anderen Einsatzort ist nicht ohne vorherige Genehmigung in Textform vom Vermieter gestattet. Die Verbringung des Vertragsgegenstandes ins Ausland ist nicht gestattet. Der neue Standort ist bei Einholung der Genehmigung mitzuteilen.

3.7 Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte ist nicht gestattet.

3.8 Sollten Dritte den Vertragsgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an ihm geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Kunde verpflichtet, den Vermieter hierüber durch Telefax oder Einschreiben mit Rückschein innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab – soweit möglich – den oder die Dritten auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen; wird ein solcher Hinweis erteilt, so wird der Vermieter hierüber sofort informiert. Der Kunde hat dem Vermieter sämtliche Kosten zur Wiedererlangung des Vertragsgegenstandes zu ersetzen, sofern er die oben aufgeführten Maßnahmen zu vertreten hat; das beinhaltet auch die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten sowie angemessener Vorschüsse hierauf.

3.9 Der Entsorgungsservice bei Toilettenwagen findet – sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde – einmal pro Woche statt; den Zeitpunkt der Leistung legt der Vermieter fest. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zu den Toilettenkabinen bis auf 2 m für LKW- Fahrzeuge befahrbar zu halten oder die Toilettenwagen bis auf 2 m an das Servicefahrzeug zu verbringen. Ist der Zugang nicht sichergestellt, gilt die Leistung seitens des Vermieters als erbracht. Beanstandungen der Serviceleistung sind unverzüglich anzuzeigen.

3.10 Erforderliche Versorgungsanschlüsse stellt der Kunde.

3.11 Die Kosten für Transport, Ladung und Entsorgungsservice trägt der Kunde. Sofern es nicht schriftlich abweichend geregelt ist, werden diese Tätigkeiten nur durch den Vermieter durchgeführt

4. Reinigungsservice und sonstige Dienstleistungen
4.1 Der Vermieter schuldet im Zweifel die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Leistungen. Darüberhinausgehende (auch aus fachlichem Ermessen notwendige) Dienstleistungen werden gesondert berechnet.

4.2 Die Gestellung von notwendigen Maschinen, Geräten, Reinigungs- und Pflegemitteln erfolgt durch den Vermieter. Es ist dem Kunden untersagt andere Sachen zu verwenden. Der Kunde haftet für Beschädigungen und andere Auswirkungen durch die Verwendung eigener Reinigungs- und Pflegemittel.

5. Rügepflicht und Mängelhaftung, Wasserqualität
5.1 Der Kunde prüft den Vertragsgegenstand bei Anlieferung auf Mängelfreiheit und Betriebsbereitschaft und rügt diese ggf. sofort. Sämtliche Mängel sind in einem Übergabeprotokoll aufzunehmen.

5.2 Während der Mietzeit auftretende Mängel sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Mängel, die der Kunde zu vertreten hat, werden auf seine Kosten beseitigt.

5.3 Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass im Falle der Vermietung von Toiletten mit Wassertank die Befüllung des Tanks mit Wasser nur auf Wunsch des Kunden und wenn möglich erfolgt und dass dieses Wasser keine Trinkwasserqualität hat. Für Verunreinigungen, die nach der Anlieferung des Wassers entstehen, haftet der Vermieter nicht. Wird der Wassertank im Rahmen des Reinigungsrhythmus durch den Vermieter aufgefüllt, so geschieht dies ausschließlich auf Wunsch und Risiko des Kunden. Die vorstehenden Sätze 1 und 2 gelten dann entsprechend.

6. Mietdauer/Stilllegung/Abholungsankündigung
6.1 Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Datum; abweichend davon mit der tatsächlichen Auslieferung, sofern der Vertragsgegenstand verspätet ausgeliefert wird und der Vermieter diese Verspätung zu vertreten hat.

6.2 Die Mietzeit endet zum vereinbarten Termin.

6.3 Für den Zeitraum der Weiternutzung des Vertragsgegenstands nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit und/oder wenn der Vertragsgegenstand auf Grund eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat nicht rechtzeitig vom Vermieter abgeholt werden kann, besteht der Anspruch auf Mietzinszahlung fort.

6.4 Der Kunde hat den Zeitpunkt der Abholung spätestens bis Freitag 12.30 Uhr zu avisieren, wenn die Abholung in der folgenden Woche durchgeführt werden soll. Im Falle der Nichtbeachtung dieser Ankündigungsfrist ist der Kunde zur Fortzahlung des Mietzinses für die Dauer der durch die verspätete Ankündigung verursachten Verzögerung der Abholung verpflichtet.

7. Rückgabe des Mietgegenstandes, Gefahrtragung
7.1 Die vorzeitige Rückgabe von Vertragsgegenständen befreit den Kunden nicht von seinen Vertragspflichten.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand (ggf. einschließlich Zubehör) fristgemäß und in ordnungsmäßigem Zustand zurückzugeben. Der ordnungsgemäße Zustand wird nur durch ein entsprechendes Übergabeprotokoll des Vermieters an den Kunden bestätigt.

7.3 Der Kunde trägt die Kosten für die von ihm zu vertretenden Schäden und Wartungsbedürftigkeit des Vertragsgegenstandes.

7.4 Schuldet der Vermieter die Abholung des Vertragsgegenstandes, so erfolgt diese i.d.R. innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Vertragsbeendigung.

7.5 Der Nachweis ordnungsgemäßer Rückgabe obliegt dem Kunden, soweit nicht der Vermieter die Abholung schuldet.

8. Zahlungsbedingungen
8.1 Zahlungen sind sofort ohne Abzug, mit Rechnungsstellung, fällig.

8.2 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine Zurückbehaltung von Entgelten ist ausgeschlossen, soweit das Zurückbehaltungsrecht nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen dem Vermieter ab Zugang der ersten Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu.

8.4 Ist der Kunde mehr als 8 Tage im Verzug, hat der Vermieter das Recht, die Miet- und anderen Vertragsgegenstände sofort in Besitz zu nehmen. Gleiches gilt bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.

9. Kündigung aus wichtigem Grund
Beide Parteien können den Vertrag fristlos aus wichtigem Grunde gem. § 314 BGB kündigen.

10. Höhere Gewalt
1.1 Definition: „Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines von außen kommenden Ereignisses oder Umstandes, der keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abzuwenden ist.

1.2 Nichtleistung durch Dritte: Kann eine Vertragspartei ihre vertraglichen Verpflichtungen aufgrund der Nichtleistung eines Dritten, den sie mit der Erfüllung des gesamten oder eines Teils des Vertrags beauftragt hat, nicht erfüllen, so kann sich die Vertragspartei auf höhere Gewalt nur insoweit berufen, als die Voraussetzungen nach Absatz 1 dieser Klausel sowohl für die Vertragspartei als auch für den Dritten gegeben sind.

1.3 Mitteilungspflicht: Die betroffene Partei teilt der anderen Partei unverzüglich den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt mit.

1.4 Rechtsfolgen: Beruft sich eine Partei zurecht auf diese Klausel, so ist sie ab dem Zeitpunkt, zu dem die höhere Gewalt eingetreten ist, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag und von jeder Haftung auf Schadenersatz oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit, sofern die Mitteilung über das Vorliegen höherer Gewalt unverzüglich erfolgte. Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung der anderen Partei zugeht. Die andere Partei kann ggf. die Erfüllung ihrer Verpflichtungen ab dem Zeitpunkt der Mitteilung aussetzen.

1.5 Vorübergehende Behinderung: Dauert das Ereignis höherer Gewalt nur vorübergehend an, so gelten die in Absatz 1.4 dargelegten Rechtsfolgen nur so lange, wie das Ereignis höherer Gewalt andauert und die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch die betroffene Vertragspartei verhindert. Die betroffene Vertragspartei muss die andere Vertragspartei benachrichtigen, sobald das Ereignis höherer Gewalt die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr behindert.

1.6 Schadensminderungspflicht: Die betroffene Partei ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt, auf das sie sich bei der Erfüllung des Vertrags beruft, zu begrenzen.

1.7 Vertragsbeendigung: Hat die Dauer des geltend gemachten Ereignisses höherer Gewalt zur Folge, dass die Erfüllung des Vertrages erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Mitteilung an die andere Partei innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen.

1.8 Soweit nicht bereits vom Kunden bezahlt, hat dieser im Falle einer Vertragsbeendigung auf Grund höherer Gewalt nach Erhalt einer entsprechenden Rechnung folgende Beträge an den Vermieter zu zahlen:

1.8.1 die fälligen Beträge für sämtliche bereits vertragsgemäß erbrachten Dienste und Leistungen; und

1.8.2 die Kosten – einschließlich Transportkosten – für Produkte, Geräte und Materialien, die für die Lieferungen und Leistungen bestellt und dem Kunden geliefert wurden oder zu deren Abnahme er verpflichtet ist; die betreffenden Lieferungen und Leistungen gehen mit der Bezahlung durch den Kunden in dessen Eigentum über; sowie

1.8.3 sämtliche anderen nachweislich angefallenen Kosten, die direkt aus einer solchen Beendigung resultieren, wie beispielsweise Transport- und Abholkosten für die Produkten vom Vermieter oder aber auch z.B. von Subunternehmern geltend gemachte Stornierungsgebühren.

1.8.4 Ungeachtet der Zahlungspflicht des Kunden ist der Vermieter jederzeit im Rahmen seiner Verpflichtung zur Abwendung, Minimierung oder Minderung von Verlusten zur anderweitigen Nutzung, Vermietung oder Veräußerung von Produkten und Dienstleistungen verpflichtet, die nicht bereits an den Kunden geleistet oder geliefert wurden und deren Leistung oder Lieferung nicht in dessen Interesse liegt.

11. Unmöglichkeit
Liegen neben der o.g. höheren Gewalt sonstige Umstände vor, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche in Folge der Unmöglichkeit zu.

12. Textform, Verzicht auf Papierrechnungen
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen AGB sowie inhaltliche Modifizierungen bedürfen der Textform und sind individuell zu vereinbaren. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Textformerfordernis selbst. Durch den Verzicht auf Papierrechnungen sparen wir Kosten, Zeit und sind nachhaltiger durch die Vermeidung unnötigen Papierverbrauchs; daher nimmt der Vermieter für den Versand von Papierrechnungen eine Gebühr in Höhe von EUR 2,00.

13. Rechtswahl
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen Kunde und Vermieter findet deutsches Recht Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

B. Besondere Bestimmungen für Verbraucher

14. Widerruf
Die folgende Widerrufsbelehrung gilt für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge und bei Fernabsatzverträgen: Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie mir (Gerrit Haase, Film & Meer, Schmiedestraße 7a 19217 Carlow , info@haase-toiletten.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir holen die Waren ab. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Wasser während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

C. Besondere Bestimmungen für Unternehmer

15. Rahmenvereinbarung
Diese AGB gelten – sofern der Kunde kein Verbraucher ist – in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über derartige Lieferungen oder Angebote an dem Kunden, ohne dass der Vermieter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

16. Preisanpassung
16.1 Der Vermieter ist berechtigt, branchenübliche Preiszuschläge, die insbesondere bei den Maut- und Dieselkosten auftreten können an den Kunden weiter zu fakturieren.

16.2 Bei einer Preissteigerung um mehr als 10% ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls hinsichtlich einer Preisanpassung keine Einigung mit dem Kunden erzielt werden kann.

17. Versicherungspflicht, Sicherungsrechte, Forderungsabtretung
17.1 Der Kunde ist zum Abschluss einer umfassenden Industrial All Risk (IAR)-Police verpflichtet, die den Vertragsgegenstand und sämtliche Vermögenswerte einschließlich des Zubehörs am Standort und außerhalb davon gegen Feuer und damit verbundene Gefahren, höhere Gewalt, Terrorismus, Sachschäden, Blitzschlag, Diebstahl und Einbruch, sämtliche elektrischen, mechanischen und elektronischen Beschädigungen/Ausfälle sowie Betriebsunterbrechungen abdeckt und eine Deckung für entgangenen Gewinn einschließt; die Versicherung muss branchenüblich sein und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und die vereinbarten Selbstbehalte müssen für den Vermieter billigerweise akzeptabel sein.

17.2 Für die Realisierung der unter 17.1 genannten typischen Gefahren haftet der Kunde.

18. Schadensersatz
18.1 Für eine vom Vermieter zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und seine ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht, haftet der Vermieter nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften sofern nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart wurde. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haftet der Vermieter nur, wenn ein Schaden durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Für Mangelfolgeschäden haftet der Vermieter nur, wenn die dem Mangelfolgeschaden zugrundeliegende Pflichtverletzung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist.

18.2 Soweit dem Vermieter kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet dieser nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.

18.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

18.4 Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

18.5 Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziff 18.1 – 18.3 verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Vertragsgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind alle Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Vermieter. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

19. Gerichtsstand, Erfüllungsort
19.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen vom Vermieter und des Kunden ist der Sitz vom Vermieter, soweit nichts anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Verpflichtung ein anderer Erfüllungsort ergibt.

19.2 Als Gerichtsstand wird Lübeck vereinbart. Der Vermieter ist darüber hinaus berechtigt, Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

19.3 Der Vermieter hat daneben die Wahl, alle sich aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden ergebenden Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entscheiden zu lassen.

19.4 Auf Aufforderung des Kunden ist der Vermieter verpflichtet, dieses Wahlrecht bezüglich eines bestimmten Rechtsstreits innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang der Aufforderung durch Erklärung gegenüber dem Kunden auszuüben, wenn der Kunde gerichtliche Schritte gegen den Verieter einleiten möchte.

20.Gesonderte Vereinbarungen
20.1 Leistung des Vermieters
Folgendes wird inklusive gestellt. 200 Liter Frischwasser (kein Trinkwasser), Seife, Toilettenpapier, Papierhandtücher, Papierkorb, Hygieneeimer, Müllsäcke, Dekoration (Schminkspiegel, Dekopflanzen.)Es müssen keine Frischwasserzugänge und Abwasserabgänge gelegt werden. Es ist auch kein Stromanschluss notwendig. Die Toiellte funktioniert durch Solar und Wassertanks komplett autark. Kann bei vorhandener Infrastruktur und Erlaubnis aber auch mittels Standleitungen betrieben werden.

20.2 Bedienhinweis
Die Toiletten sind mit einem patentierten Vakuumspülsystem ausgestattet. Vergleichbar mit Flugzeugtoiletten. Diese sind daher sehr sparsam. Der Wasserverbrauch pro Spülgnang liegt bei 0.7 Liter. Es ist allerdings darauf zu achten, dass keine Hygieneartikel (Tampons, Feuchttücher, Feuchtes Toilettenpapier, Binden, Kondome usw.) in der Toilette entsorgt werden. Die Vakuumpumpe kann hierdurch verstopfen und muss kostenpflichtig zerlegt werden. Für die Entstörung durch das Zerlegen der Vakuumpumpe berechnen wir 200 Euro.

20.3 Stornierung
Eine Stornierung bis 8 Wochen vor dem geplanten Termin ist kostenlos möglich. Innerhalb von 8 Wochen vor dem geplanten Termin berechnen wir 100 Euro Stornierungsgebühr. Eine Stornierung innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist von 14 Tagen nach Beauftragung ist immer kostenlos möglich.

20.4 Reinigungshinweis
Die Toilettenkabinen und die verbaute Technik dürfen nur mit Glasreiniger und Seife gereinigt werden. Säuren, Essigessenz, Essig können die Dichtungen beschädigen. Die Toilette selber darf von innen mit WC Reiniger gereinigt werden. Bei Zuwiderhandlung berechnen wir 100 Euro.

20.5 Reperaturen
Der Mieter verpflichtet sich nicht selbstständig Reperaturen an der Technik vorzunehmen. Reperaturen sind nur durch das Personal des Vermieters durchzuführen. In Ausnahmefälle gibt es eine Anleitung durch das Personal des Vermieters. Zunächst wird das Personal des Vermieters über einen möglichen Defekt informiert. Schäden durch nicht sachegerechte Reparatur werden in voller Höhe in Rechnung gestellt. Weiterhin wird Verdienstausfall in Rechnung gestellt, falls die Reparatur die Nutzung des Wagens für die weitere Vermietung verzögert.

20.6 Defekte, Verlust und Vandalismus
Treten innerhalb der Mietdauer Defekte durch unsachgerechte Bedienung oder Vandalismus an den Wagen auf, haftet der Mieter für die entstandenen Schäden am Wagen. Die Kosten für defekte Technik und Dekoration ergeben sich aus den Teilepreisen und der aufgewedenten Zeit. Für den Verlust der Schlüssel berechnen wir 100 Euro.

20.7 Zahlungsverzug
Die Zahlung für die Miete wird innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung erwartet. Sollte die Zahlung dennoch nicht eingenagen sein, erfolgt eine Mahnung inkl. Mahngebühren von 5 Euro.

Datenschutz

Nutzung von Google Analytics
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